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sv.net


Elektronischer Datenaustausch

Seit dem 01. Januar 2006 ist der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Die Datenübermittlung hat dann per Datenfernübertragung (DFÜ) oder E-Mail zu erfolgen. Jeder Arbeitgeber muss daher mit einem Programm ausgestattet sein, das diese Anforderungen erfüllt.

Um Ihnen die Umstellung zu vereinfachen bieten die Krankenkassen die Software sv.net an. Hierbei handelt es sich um ein intelligentes Programm, das Sie dabei unterstützt, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen und verschlüsselt an die Krankenkassen zu senden. Sv.net setzt dabei auf den schnellsten Kommunikationsweg: das Internet.

Dieses Programm steht in zwei Varianten zur Verfügung, sv.net/online (Internet-Anwendung) und sv.net/classic (Anwendung für Windows-PCs). Beide Programme erhalten Sie unter www.itsg.de oder www.datenaustausch.de.




Dort finden Sie ebenfalls ausführlichere Informationen zu sv.net. Weitere Informationen zu systemgeprüften Entgeltabrechnungssystemen sowie der Zertifizierung solcher Systeme finden Sie auch im Internet unter www.gkv-ag.de. Bei Fragen zur Übermittlung von Beitragsnachweisen oder Meldungen per DFÜ oder E-Mail beraten Sie auch gerne die Ansprechpartner des BKK Bundesverbandes unter der Service-Nummer 0201 - 179 1717.

Schriftliche Fragen richten Sie bitte per E-Mail an: deuev@bkk-bv.de oder an:
Zentrale BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren
Kronprinzenstraße 6
D-45128 Essen


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