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AUSZUBILDENDE


Azubis herzlich willkommen!

Mit Beginn der Ausbildung werden Sie als Azubi kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der Beitrag errechnet sich aus der Ausbildungsvergütung. Beträgt diese bis zu 325 Euro monatlich, zahlt der Arbeitgeber allein. Liegt die Vergütung darüber, tragen Sie und der Ausbildungsbetrieb je die Hälfte. Der Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf von 6 Wochen beträgt 15,5 %.


Wenn Sie bisher bei unserer BKK familienversichert waren, braucht diese nicht gesondert gekündigt werden. Ein Anruf bei uns genügt, und wir erledigen alles weitere.


Auch wenn Sie nicht bei uns familienversichert waren, übernehmen wir alle Formalitäten für Sie. Wir informieren Ihren Arbeitgeber und die bisherige Krankenkasse über Ihre neue Mitgliedschaft bei unserer BKK und beantragen alle notwendigen Unterlagen beim Rentenversicherungsträger. Sie brauchen lediglich die Beitrittserklärung ausfüllen und in den Briefkasten stecken – den Rest erledigen wir. Ihre neue Krankenversichertenkarte schicken wir Ihnen umgehend zu.


Tipps für Berufseinsteiger

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung, die Ihrem Ausbildungsbetrieb bestätigt, dass Sie für den Beruf geeignet sind. Den Berechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.


Wenn Sie nach dem 17. Lebensjahr noch Schüler waren, stellt Ihnen die Schule eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese reichen Sie bei uns ein: Wir sorgen dafür, dass die Zeit auf Ihrem Rentenkonto gespeichert wird.




Beitrittserklärung für Auszubildende 63 kB


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